Sind Sie einer Straftat beschuldigt? Dann ist die Vertretung durch einen Anwalt von existentieller Bedeutung. Im Ermittlungsverfahren und auch im folgenden Strafverfahren stehen Sie allein der Polizei oder der Staatsanwaltschaft gegenüber. Ohne anwaltliche Vertretung fällt es schwer, dem Justitzapparat gegenüber seine Rechte in Anspruch zu nehmen. Allein sind Sie oft nicht einmal in der Lage, Einsicht in Akten Ihrer Angelegenheit zu nehmen.
Ihnen wird eine Straftat vorgeworfen? Die Polizei oder Staatsanwaltschaft lädt Sie vor oder Sie werden mit einem Haftbefehl konfrontiert? Was ist jetzt zu tun?
Mit dem Strafrecht konfrontiert zu werden, macht kaum Freude. Ist man doch mit einer Straftat, einem Delikt oder Verbrechen in Verbindung gesetzt. Als Angeklagter, aber auch als Opfer, braucht man nun professionellen Rechtsbeistand, also einen Rechtsanwalt, Strafverteidiger bzw. Pflichtverteidiger.
Wenn Sie mit einer Strafanzeige, einem Strafantrag oder Strafbefehl konfrontiert werden, können die Rechtsfolgen schwer wiegen und Ihren gesamten weiteren Lebensweg maßgeblich beeinflussen. Wenn Ermittlungsbehörden, wie die Polizei oder Staatsanwaltschaft, gegen Sie vorgehen, brauchen Sie dringend juristische Unterstützung.
Als Fachanwalt für Strafrecht übernehme ich Ihre Verteidigung im Vorverfahren und im Strafprozess selbst. Ich vertrete Sie gegenüber dem Gericht bzw. der Strafkammer und bei den Behörden. Ziel ist es, die Ihnen vorgeworfene Rechtswidrigkeit abzuwehren, zu entkräften oder, falls dies nicht möglich ist, das Strafmaß zu reduzieren. Neben einer Geldstrafe kann im Strafrecht auch eine Freiheitsstrafe sowie Vermögensstrafen oder Nebenstrafen (z.B. Fahrverbot) auferlegt werden.
Ist ein Schuldspruch bzw. eine Verurteilung unvermeidbar, werde ich versuchen Strafaufhebungsgründe aufzuführen oder auf die Strafzumessung einzuwirken, um z.B. eine Strafaussetzung zur Bewährung zu erwirken. Vor einer Hauptverhandlung mit Richterspruch und anschließender Strafvollstreckung, stehen uns viele Rechtsmittel zu Verfügung, die ich konsequent zu Ihrem Nutzen anwenden werde. Beginnend bei der Akteneinsicht, über Beweisanträge, Prüfung der Strafmündigkeit und genauer Betrachtung von Tatbestand und beeinflussenden Faktoren, wird sowohl vor der Verhandlung, als auch während des Prozesses, alles versucht, um Sie zu entlasten. Im besten Fall kann die Verfahrenseinstellung bzw. der Freispruch erwirkt werden.
Das Strafrecht tritt stets dann auf den Plan, wenn es um Vergehen gegen das Strafgesetzbuch geht. Die häufigsten Straftaten sind Diebstahlsdelikte, Vermögens- und Fälschungsdelikte, Straftaten gegen die persönliche Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung, Straftaten gegen das Leben oder Betrug. Konkret zählen z.B. Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Nötigung, Bedrohung, Vergewaltigung aber auch Mord oder Totschlag dazu. Straftaten gegen das Eigentum wären z.B. Wohnungseinbruch, Raub, räuberische Erpressung oder Diebstahl mit oder ohne Waffen.
Auch vermeidlich geringe Tatbestände können zu strafrechtlichen Verfahren führen. Unterschätzen Sie z.B. nie Beleidigung, Hausfriedensbruch, Vollrausch oder unterlassene Hilfeleistung. Oft habe ich es in meiner Kanzlei auch mit Computerbetrug, Versicherungsmissbrauch oder Drogendelikten zu tun. Nehmen Sie in jedem Fall strafrechtliche Anschuldigungen sehr ernst und konsultieren Sie so schnell wie möglich einen Rechtsanwalt für Strafrecht. Sie können mich in Notsituationen jederzeit telefonisch erreichen. Oder vereinbaren Sie einfach einen Termin mit mir in meiner Kanzlei.