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Meine Leistungen als Strafverteidiger

Als Strafverteidiger diene ich allein den Interessen meines Mandanten. So werde ich alle rechtlich zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen, um Ihnen zu helfen. Folgende Leistungen können Sie von mir erwarten:

Akteneinsicht

Für eine effektive Verteidigung müssen wir wissen, welche Beweise und Zeugenaussagen gegen Sie vorliegen. Dazu dient die Akteneinsicht, die ich für Sie so früh wie möglich beantragen und vornehmen werde. Erst durch Kenntnis der Akten kann eine realistische Einschätzung der notwenigen Maßnahmen erfolgen.

Beratung und serviceorientierte Mandantenbetreuung

Ein vertrauensvolles Anwalt/Mandanten-Verhältnis zeichnet sich durch Transparenz aus. So ist es für mich selbstverständlich, dass Sie stets über den Stand der Dinge informiert werden und die Abläufe und Sachverhalte Ihres Falls ausführlich und verständlich erklärt bekommen.

Vertretung gegenüber Polizei und Staatsanwalt

In jedem Fall sollten Sie so früh wie möglich einen Anwalt hinzuziehen. Im besten Fall kann ich noch während des Ermittlungsverfahrens die Einstellung bewirken und somit einen Gerichtsprozess verhindern. Ich vertrete Sie gegenüber den Ermittlungsbehörden und achte darauf, dass Ihnen keine zusätzlichen Nachteile durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft entstehen.

Umgang mit Medien

Der Umgang mit den Medien ist nicht nur bei Fällen wichtig, die mit besonderem öffentlichen Interesse verbunden sind. Ich überwache und steuere den Umgang mit der Presse. Dabei steht die Verhinderung nachteiliger und unzulässiger Berichterstattung an erster Stelle.

Planung der Verteidigung

Auf Grundlage der verfügbaren Aktenlage und Ihren Angaben zum Fall, erarbeite ich die Strategie für die Verteidigung. Dabei gilt es für Sie Lösungen zu erarbeiten, mögliche Zweifel zu klären und Gutachten zu erstellen bzw. zu beauftragen. Notwendige Recherchen können dabei durch mein Backoffice betrieben werden.

Prüfung der Anklageschrift

Steht ein Hauptverfahren an, prüfe ich im vorgeschalteten Zwischenverfahren, ob die Anklageschrift den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht und ob sich Unstimmigkeiten in der Beweisführung der Staatsanwaltschaft ergeben.

Strafverteidigung in der Hauptverhandlung

In der Hauptverhandlung, dem entscheidenden Prozess des ganzen Verfahrens, werde ich Ihre Verteidigung führen. Hier werden alle zuvor gesammelten Beweismittel und Entlastungen vorgetragen. Sie werden von mir für die Verhandlung vorbereitet, z.B. zu der Art Ihres Auftretens, zur Frage, ob Sie vom Schweigerecht Gebrauch machen sollen oder zu den Erklärungen, die geleistet werden sollen. Dabei folgen wir der ausgearbeiteten Verteidigungsstrategie und versuchen Widersprüche in der gegnerischen Argumentation aufzudecken.