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Rechtsanwalt Kosten und Gebühren

Wer muss den Strafverteidiger bezahlen?

Prinzipiell gilt erst einmal: Wer einen Anwalt beauftragt, schließt mit ihm einen Vertrag und muss dessen Leistungen auch bezahlen. Aber es gibt auch die rechtliche Regel, dass nach einem erfolgten Urteil der Unterlegende die Kosten des Verfahrens zahlen muss.

Neben dem Anwaltshonorar gehören auch Auslagen und Gebühren, die anfallenden Gerichtskosten sowie eventuelle Kosten für gerichtliche Gutachten zu den Verfahrenkosten.

Geht also ein Strafverfahren mit einem Freispruch aus, übernimmt die Staatskasse alle Kosten des Verfahrens, so auch die für den Rechtsanwalt. Leider ist der Ausgang eines anstehenden Strafverfahrens nicht vorhersehbar. Sie müssen daher bei Beauftragung eines Anwalts die Kosten zunächst vorstrecken, es sei denn Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt die anfallenden Kosten bereits im Voraus.

Was kostet eine Strafverteidigung eigentlich?

Das Anwaltshonorar ist durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Für Strafrechtssachen werden die Anwaltskosten anhand eines Gebührenrahmens abgerechnet. Dieser sieht Mindest- bis Maximalgebühren vor, die je nach Aufwand zur Anwendung kommen. So fallen z.B. für die Grundgebühr einer Vertretung zwischen 30 und 300 EUR an.

Allerdings besteht eine Rechtsvertretung oft aus mehreren Verfahrensabschnitten. So gibt es die Vertretungen im Vorverfahren, im Hauptverfahren sowie direkt vor Gericht. Es bleibt also nicht bei der Grundgebühr.

Es besteht auch die Möglichkeit, eine pauschale Vergütung zu vereinbaren. Das ist z.B. sinnvoll, um bei komplexen Fällen die Abrechung zu vereinfachen.

Bei der Erstberatung kläre ich Sie detailliert über alle anfallenden Kosten auf, damit Sie immer den Überblick behalten.

Wer bezahlt einen Pflichtverteidiger?

Erfolgt Ihre Verteidigung im Rahmen einer Pflichtverteidigung, werden die Kosten vorerst durch die Staatskasse verauslagt. Je nach Ausgang des Verfahrens gehen die Kosten dann zu Lasten der Staatskasse oder müssen vom Beschuldigten getragen werden.

Rechtsschutzversicherung

Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, helfe ich Ihnen gern dabei, zu prüfen, inwieweit diese die Anwaltskosten übernehmen kann. Nicht jede strafrechtliche Angelegenheit ist von Rechtsschutzversicherungen abgedeckt. Bei Fahrlässigkeit und im Verkehrsstrafrecht werden Gerichts- und Anwaltskosten meist übernommen.

Bringen Sie Ihre Rechtsschutzunterlagen am besten zur unverbindlichen Erstberatung mit. So können wir schnell ermitteln, welche Inanspruchnahme aussichtsreich sein kann.